Zustimmung und Information zur Nutzung des Avapingu-Systems

Schule / Einrichtung: [NAME_SCHULE]
Ansprechpartner/in: [ANSPRECHPARTNER_SCHULE]
Schuljahr: [SCHULJAHR]

Hinweis: Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Es dient als Vorlage und muss vor Einsatz durch die Schule bzw. deren Datenschutzbeauftragten an das jeweilige Landesrecht und den konkreten Betriebsmodus angepasst werden.

Worum geht es?

Unsere Schule moechte das Avapingu-System einsetzen, um Kindern, die laengere Zeit krank zu Hause bleiben muessen, die Teilnahme am Unterricht zu ermoeglichen. Verantwortlich fuer die Entscheidung ueber den Einsatz, die Information der Beteiligten und die Einhaltung der schul- und datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Schule bzw. der Schultraeger.

Dazu wird im Klassenzimmer ein kleines Geraet aufgestellt – ein Avapingu mit Raspberry Pi, Kamera und Lautsprecher. Dieses Geraet uebertraegt den Unterricht live an das erkrankte Kind, das von zu Hause aus ueber einen normalen Webbrowser zuschauen und zuhoeren kann.

Wichtig: Es werden keine Aufnahmen gespeichert. Es handelt sich ausschliesslich um eine Live-Uebertragung. Sobald der Stream beendet wird, sind keine Daten mehr vorhanden.

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden keine Aufzeichnungen angefertigt. Die Uebertragung erfolgt in Echtzeit und wird nicht gespeichert. Es werden keine weiteren personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Noten, Verhaltensbeobachtungen) durch das System erfasst.

Wer kann den Stream sehen?

Der Zugang zum Live-Stream ist passwortgeschuetzt. Nur das erkrankte Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigte) erhaelt die Zugangsdaten. Der Stream ist nicht oeffentlich zugaenglich und kann nicht ohne Zugangsdaten aufgerufen werden.

Ist die Zustimmung freiwillig?

Ja. Soweit fuer den konkreten Einsatz eine Zustimmung oder Einwilligung erforderlich ist, erfolgt diese freiwillig. Wenn Sie diese Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, entstehen Ihrem Kind daraus keine Nachteile. Die Schule prueft dann, ob und in welcher Betriebsart Avapingu eingesetzt werden kann.

Kann ich meine Zustimmung zurueckziehen?

Ja. Soweit der Einsatz auf Ihrer Zustimmung oder Einwilligung beruht, koennen Sie diese nach den jeweils geltenden Regelungen mit Wirkung fuer die Zukunft zurueckziehen. Der Widerruf kann formlos erfolgen – z. B. per E-Mail an die Schule oder an [KONTAKT_EMAIL]. Die Rechtmaessigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberuehrt.

Rechtsgrundlage und schulrechtliche Einordnung

Die konkrete Rechtsgrundlage wird durch die Schule bzw. den Schultraeger festgelegt. Je nach Bundesland, Schulart und Betriebsmodus kommen schulrechtliche Regelungen, Art. 6 DSGVO und ggf. eine Zustimmung oder Einwilligung der Beteiligten in Betracht. Bei frei steuerbaren Telepraesenzrobotern/Avataren koennen strengere Zustimmungserfordernisse gelten als bei einer fest ausgerichteten Hybridkamera. Die Schule sollte den behoerdlichen Datenschutzbeauftragten vor dem Einsatz einbeziehen.

Ihre Rechte

Sie haben gegenueber der Schule als verantwortlicher Stelle folgende Rechte:

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zum Avapingu-System oder zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:


Zustimmungserklaerung

Ich habe die vorstehenden Informationen zur Kenntnis genommen und erklaere mich – soweit fuer den konkreten Einsatz erforderlich – damit einverstanden, dass mein Kind im Rahmen des Avapingu-Systems per Live-Video und -Audio aus dem Klassenzimmer erfasst werden darf, wenn ein anderes Kind der Klasse erkrankt von zu Hause am Unterricht teilnimmt.

Mir ist bekannt, dass:

Ja, ich stimme der Nutzung des Avapingu-Systems im beschriebenen Umfang zu.
Nein, ich stimme der Nutzung des Avapingu-Systems im beschriebenen Umfang nicht zu.
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r