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Für Datenschutzbeauftragte und verantwortliche Einrichtungen

Datenschutz braucht
klare Antworten.

Hier finden Sie die wesentlichen Datenschutz- und Sicherheitsfakten zum zentralen Avapingu-System – und die Unterlagen, mit denen Ihre Einrichtung den konkreten Schuleinsatz prüfen kann.

Technischer Prüfstand: 30. September 2026. Diese Produktinformation ersetzt weder die schulbezogene Prüfung noch die Datenschutzhinweise dieser Website. Ältere Kundensysteme sind gesondert zu betrachten.

01 · Geschützte Übertragung

Verschlüsselte Verbindungen

Anmeldung, Verwaltung und Signalisierung erfolgen über HTTPS beziehungsweise WSS. Für Live-Bild und Live-Ton verwendet der geprüfte Medienpfad WebRTC mit DTLS-SRTP.

Ein erforderlicher TURN-Relay leitet verschlüsselte Medienpakete weiter. Übertragungsverschlüsselung ist nicht gleichbedeutend mit der Verschlüsselung sämtlicher gespeicherter Daten.

02 · Infrastruktur

Hauptserver in Nürnberg, Relay in Falkenstein

Beide Standorte liegen in Deutschland und nutzen Infrastruktur von Hetzner. Der Verbindungsrelay wird selbst betrieben.

Diese Standortangabe umfasst nicht pauschal sämtliche technischen Zusatzdienste. Die Diensteliste unterscheidet Hosting, Netzwerkdienste und mögliche Fallbacks einschließlich offener Prüfungen.

03 · Zugriffsschutz

Getrennte Rollen und Gerätezuordnungen

Verwaltung, Gerätebetreuung und Kinderzugänge erhalten unterschiedliche Rechte. Die Plattform prüft die Zugehörigkeit zur Organisation und zum jeweiligen Gerät.

Auf dem Anmeldeserver werden Passwörter als Argon2-Prüfwerte gespeichert. Separate geschützte Zugangstresore für Einrichtung und Übergabe werden in den technischen Unterlagen gesondert beschrieben.

04 · Live statt Archiv

Keine vorgesehene Unterrichtsaufzeichnung

Im geprüften Server- und Browserpfad ist keine Aufnahmefunktion vorgesehen; im zugeordneten Geräte-Build ist der Recorder deaktiviert.

Aufnahmen durch andere Programme oder Endgeräte sind damit nicht ausgeschlossen. Die Einrichtung legt hierfür klare Regeln fest und informiert die Beteiligten.

Welche Daten fallen an?

Während der Teilnahme werden Bild und Ton live übertragen. Für Anmeldung, Gerätezuordnung, sicheren Betrieb und Fehleranalyse verarbeitet das System außerdem Kontokennungen, Rollen, Geräte- und Softwarestatus sowie IP-, Sitzungs-, Nutzungs- und Sicherheitsmetadaten.

Möglichst pseudonyme Logins können reale Kindernamen ersetzen. Diagnosen oder Behandlungsunterlagen sind für die technische Einrichtung nicht erforderlich. Trotzdem kann der Anlass der Telepräsenz einen Gesundheitsbezug erkennen lassen – das berücksichtigt die verantwortliche Einrichtung bei ihrer Rechtsgrundlagen- und Risikoprüfung.

Wie werden Aufbewahrung, Support und Löschung geregelt?

Verwaltungsdaten, Verbindungsprotokolle und Sicherungen erfüllen unterschiedliche Zwecke und benötigen jeweils passende Fristen. Unser Löschkonzept weist nachgewiesene Abläufe und noch zu ergänzende Fristen getrennt aus. Ein deaktivierter Zugang bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Daten gelöscht sind.

Die technischen Unterlagen unterscheiden Kunden-Supportfreigaben, Einrichtung vor der Übergabe und privilegierte Betriebsadministration. Vor Einsatz werden die tatsächlichen Berechtigungen, Verarbeitungsschritte und erforderlichen Vereinbarungen geprüft.

Prüfunterlagen auf Anfrage

Eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung

Das aktuelle Paket ist eine Prüfgrundlage mit ausdrücklich ausgewiesenen offenen Punkten. Es ist keine Zertifizierung und keine pauschale Zusage einer bereits abgeschlossenen Datenschutzfreigabe. Vertragsangaben, Speicherfristen und einsatzbezogene Felder müssen vor verbindlicher Verwendung vervollständigt werden.

Datenschutz-Prüfunterlagen anfordern

Bitte nennen Sie Einrichtung und Einsatzart, aber keine Kindernamen, Diagnosen oder Passwörter.

Was entscheidet Ihre Einrichtung?

  1. Die zuständige verantwortliche Stelle und die Rechtsgrundlagen nach dem jeweiligen Schul- und Datenschutzrecht festlegen.
  2. Den konkreten Einsatz, Zugriffsrechte, Bild-/Tonbereich und Informationen für alle Betroffenen klären.
  3. AVV, Schutzmaßnahmen, Diensteliste und Fristen prüfen sowie offene Maßnahmen abschließen.
  4. Unter Beratung des Datenschutzbeauftragten entscheiden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und eine notwendige DSFA vor der betreffenden Verarbeitung durchführen.

Käufer oder Medienzentrum sind nicht automatisch die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Die Entscheidung zum konkreten Schuleinsatz trifft die zuständige Einrichtung.

Rechtlicher und technischer Bezug

Die Prüfung orientiert sich insbesondere an den Anforderungen zu Datenminimierung, Information, Auftragsverarbeitung, Sicherheit und Folgenabschätzung aus der Datenschutz-Grundverordnung. Die Medienverschlüsselung folgt der WebRTC-Sicherheitsarchitektur. Diese Verweise ersetzen keinen Nachweis für den einzelnen Schuleinsatz.